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October 1, 2026

EU-Vorschriften zum digitalen Produktpass: der Stand nach Branche

Welche Branchen bereits verbindliche DPP-Regeln haben, welche noch auf delegierte Rechtsakte nach der ESPR warten und was Marken jetzt vorbereiten können, ohne Planungen mit gesetzlichen Fristen zu verwechseln

Sechs Produktbranchen mit digitalen Produktpässen: eine Industriebatterie, ein Hemd, Stahlcoils, Waschmittelflaschen, ein Loungesessel und eine Mehrwegkiste

Die Europäische Union führt digitale Produktpässe (DPP) schrittweise in immer mehr Branchen ein. Für Hersteller, Markeninhaber und Importeure stellen sich damit drei grundlegende Fragen: Brauchen meine Produkte einen digitalen Produktpass? Ab wann wird er Pflicht? Und was sollte mein Unternehmen heute tun, um sich vorzubereiten?

Die Antworten sind nicht immer einfach. Für einige Branchen gibt es bereits rechtsverbindlich verabschiedete DPP-Anforderungen mit feststehenden Geltungsterminen. Andere wurden als regulatorische Prioritäten benannt, ihre konkreten Pflichten werden aber noch ausgearbeitet. Weitere Branchen fallen unter eigene europäische Rechtsvorschriften, die produktspezifische digitale Informationspflichten einführen.

Zum Zeitpunkt der letzten Prüfung stützt sich der EU-Rahmen für den DPP auf zwei regulatorische Ansätze:

  1. Die Ökodesign-Verordnung (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781, die produktspezifische Anforderungen schrittweise über delegierte Rechtsakte einführt.
  2. Sektorspezifische EU-Rechtsvorschriften, darunter die Verordnungen zu Batterien, Bauprodukten, Spielzeug und Detergenzien, die DPP-Pflichten unmittelbar festlegen.

Verwandte Verordnungen wie die Verpackungsverordnung (PPWR) und die Verordnung zu kritischen Rohstoffen führen digitale Informationspflichten ein, ohne zwingend einen vollständigen digitalen Produktpass zu verlangen. Dieser Artikel gibt einen zusammenhängenden Überblick über die Rechtslage, die betroffenen Branchen, die erwarteten Meilensteine und die praktischen Schritte, die Unternehmen schon jetzt gehen können.

1. Digitaler Produktpass der EU: der regulatorische Stand im Überblick

Die Tabelle fasst die wichtigsten Produktkategorien und die erwarteten Entwicklungen zum Zeitpunkt der letzten regulatorischen Prüfung (9. Oktober 2026) zusammen.

BrancheRegulatorischer StatusNächster wichtiger MeilensteinDPP-Pflicht
BatterienVerordnung (EU) 2023/1542 verabschiedet; Anforderungen an den Pass festgelegtDurchführungsrechtsakt zu Zugangsrechten (Art. 77 Abs. 9), voraussichtliche Annahme Q4 202618. Februar 2027 für LV-Batterien, Industriebatterien >2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien
SpielzeugSpielzeugverordnung (EU) 2025/2509 verabschiedet, in Kraft seit 1. Januar 2026Mitteilung der Sanktionen durch die Mitgliedstaaten bis 1. August 20281. August 2030
Detergenzien und Tenside für EndverbraucherDetergenzienverordnung (EU) 2026/405 verabschiedet, in Kraft seit 22. März 2026Durchführungsrechtsakt zu den technischen DPP-Anforderungen (kein fester Termin)23. September 2029 (allgemeiner Geltungsbeginn)
BauprodukteBauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 gilt seit 8. Januar 2026, mit AusnahmenDelegierter Rechtsakt zu DPP-Anforderungen, voraussichtlich Q2 202718 Monate nach dem einschlägigen delegierten Rechtsakt
Eisen und StahlDelegierter Rechtsakt nach der ESPR in VorbereitungVoraussichtliche Annahme 2026 (Arbeitsplan)Durch den Rechtsakt festgelegt; in der Regel nicht früher als 18 Monate nach Inkrafttreten
Textilien und BekleidungDelegierter Rechtsakt nach der ESPR in VorbereitungVoraussichtliche Annahme Q3-Q4 2027Noch nicht festgelegt
AluminiumDelegierter Rechtsakt nach der ESPR in VorbereitungVoraussichtliche Annahme Q3-Q4 2027Noch nicht festgelegt
ReifenDelegierter Rechtsakt nach der ESPR in VorbereitungVoraussichtliche Annahme Q3-Q4 2027Noch nicht festgelegt
MöbelESPR-Priorität; noch kein RechtsaktVoraussichtliche Annahme 2028Noch nicht festgelegt
MatratzenESPR-Priorität; noch kein RechtsaktVoraussichtliche Annahme 2029Noch nicht festgelegt
Elektronik und energieverbrauchsrelevante ProdukteBestehende Ökodesign-Vorschriften; horizontale ESPR-Maßnahmen geplantReparierbarkeit 2027, Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten 2029 (voraussichtlich)Hängt von künftigen Produktvorschriften ab
VerpackungenVerpackungsverordnung (EU) 2025/40 gilt ab 12. August 2026Harmonisierte Kennzeichnung frühestens ab 12. August 2028Kein allgemeiner eigenständiger Verpackungs-DPP
Dauermagnete in bestimmten ProduktenVerordnung zu kritischen Rohstoffen (EU) 2024/1252 verabschiedetDurchführungsrechtsakt zum Format des Etiketts, fällig bis 24. November 2026Etikett- und Datenträgerpflichten, kein allgemeiner vollständiger DPP

Wichtig: Die Jahre und Quartale für künftige delegierte Rechtsakte nach der ESPR sind voraussichtliche Annahmetermine aus der Planung der Kommission, keine Fristen, bis zu denen Unternehmen DPP bereitstellen müssen. Nach Artikel 4 Absatz 4 ESPR gilt ein delegierter Rechtsakt in der Regel frühestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten, außer in hinreichend begründeten Fällen. Die verbindlichen Fristen legt jeder Rechtsakt selbst fest. Ebenso bedeutet eine produktspezifische Verordnung nicht, dass jedes Produkt der betreffenden Branche erfasst ist.

Betrachten wir die einzelnen Kategorien, beginnend mit den Branchen, für die bereits DPP-Vorschriften verabschiedet wurden.

2. Batterien: der erste verpflichtende europäische digitale Produktpass

Rechtsgrundlage: Batterieverordnung (EU) 2023/1542, Artikel 13, 77 und 78, Anhang XIII. Status: rechtsverbindlich verabschiedet; Hauptfrist für den Pass bestätigt. GoodsTag-Seite: Batterie-DPP.

Welche Batterien sind betroffen?

Ab dem 18. Februar 2027 ist nach Artikel 77 ein Batteriepass vorgeschrieben für:

  • Elektrofahrzeugbatterien
  • LV-Batterien (Batterien für leichte Verkehrsmittel), etwa Akkus für E-Bikes und E-Scooter
  • Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh

Die Schwelle von 2 kWh ist keine allgemeine Ausnahme: LV-Batterien sind unabhängig von ihrer Kapazität erfasst.

Was gilt für alle anderen Batterien?

Gerätebatterien, SLI-Batterien (Starterbatterien) und Industriebatterien mit höchstens 2 kWh brauchen keinen Batteriepass nach Artikel 77. Aber jede Batterie muss ab dem 18. Februar 2027 nach Artikel 13 Absatz 6 einen QR-Code tragen.

Bei LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien führt dieser QR-Code zum Batteriepass (Artikel 77 Absätze 1 und 3). Bei allen anderen Batterien gibt er Zugang zu den Kennzeichnungsinformationen, zur EU-Konformitätserklärung (Artikel 18) und zu den Informationen über Abfallvermeidung und Altbatterien nach Artikel 74 Absatz 1 Buchstaben a bis f. Bei SLI-Batterien umfasst er außerdem den Anteil an zurückgewonnenem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel (Artikel 13 Absatz 6 Buchstabe c). Ausführlich erklären wir das in Kein Batteriepass nötig? Die digitalen Batteriedaten hinter dem QR-Code. Diese Unterscheidung ist für Hersteller von Starter-, Geräte- und kleineren Industriebatterien wichtig.

Welche Informationen muss der Pass enthalten?

Anhang XIII legt die Informationen des Batteriepasses fest. Soweit zutreffend, gehören dazu:

  • Identifizierung von Produkt und Hersteller
  • Herstellungsinformationen
  • Batteriechemie und technische Merkmale
  • Zusammensetzung und Materialinformationen
  • Leistungs- und Haltbarkeitsmerkmale
  • Sicherheits- und Demontageinformationen
  • Angaben zum CO2-Fußabdruck
  • Angaben zum Rezyklatanteil
  • Konformitätsunterlagen
  • Informationen zur einzelnen Batterie und Lebenszyklusdaten

Nicht jedes Attribut ist ab dem ersten Tag Pflicht. Am 21. August 2026 veröffentlichte die Kommission einen aktualisierten, unverbindlichen Leitfaden (das Dokument wurde zuletzt am 15. August 2026 aktualisiert), der 71 Datenpunkte zuordnet. Jeder davon ist als verpflichtend, optional, nur unter bestimmten Umständen anwendbar oder ab Februar 2027 nicht auszufüllen bzw. nicht anzuzeigen gekennzeichnet.

Was sind die nächsten Meilensteine?

Zugangsrechte (ausstehend). Der Durchführungsrechtsakt nach Artikel 77 Absatz 9 darüber, wer ein „berechtigtes Interesse“ an den zugangsbeschränkten Passdaten hat, etwa Reparaturbetriebe und Recycler, war rechtlich bis 18. August 2026 fällig und steht noch aus. Die Kommission erwartet, im Oktober oder November 2026 einen Entwurf zur öffentlichen Rückmeldung vorzulegen, mit voraussichtlicher Annahme im Q4 2026. Die offenen Punkte behandeln wir in EU-Batteriepass 2027: die offenen Fragen.

18. Februar 2027: verpflichtender Batteriepass. Erfasste Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen einen Batteriepass haben.

Ab 2027: weitere Nachhaltigkeitsinformationen. Anforderungen an CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil und Sorgfaltspflichten folgen eigenen Zeitplänen, die teilweise von weiteren Rechtsakten abhängen.

Was sollten Batteriehersteller jetzt tun?

Unternehmen im Anwendungsbereich sollten ihre Batteriepass-Architektur bereits umsetzen: Produktidentifizierung, Erhebung der Pflichtdaten, Lieferanteninformationen, Datenvalidierung, QR-Codes, Zugangsrechte und Anbindung an das Register. Hersteller von Batterien außerhalb des Pass-Anwendungsbereichs müssen trotzdem die QR-Code-Informationen vorbereiten.

Empfehlung: Verschieben Sie die Umsetzung nicht, nur weil sich einige technische Details noch ändern. Beginnen Sie mit den bestätigten Anforderungen und wählen Sie eine Architektur, die künftige Attribute und Zugangsregeln aufnehmen kann.

3. Spielzeug: digitale Produktpässe ab August 2030 Pflicht

Rechtsgrundlage: Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug. Status: verabschiedet; in Kraft getreten am 1. Januar 2026. Geltungsbeginn: 1. August 2030 (Artikel 59).

Die neue Spielzeugverordnung ist eines der deutlichsten Beispiele für eine sektorspezifische DPP-Pflicht außerhalb des Programms der delegierten Rechtsakte nach der ESPR.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Verordnung erfasst Produkte, die, ausschließlich oder nicht ausschließlich, dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden (Artikel 2 Absatz 1). Beispiele sind Puppen und Actionfiguren, Konstruktionsspielzeug, Spielzeugfahrzeuge, Lern- und Beschäftigungsspielzeug, elektronisches Spielzeug und bestimmte Produkte für kreatives Spielen. Der genaue Anwendungsbereich folgt der Definition von Spielzeug in der Verordnung, die bestimmte Produkte selbst ausschließt oder als Nicht-Spielzeug auflistet. Nicht jedes an Kinder vermarktete Produkt ist automatisch ein Spielzeug.

Was wird der DPP enthalten?

Nach Artikel 19 müssen Hersteller für jedes Spielzeugmodell einen digitalen Produktpass erstellen, der die Informationen nach Anhang VI enthält und die Einhaltung der geltenden Anforderungen belegt. Der Pass muss 10 Jahre lang verfügbar bleiben (Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe g). Er unterstützt:

  • Produktidentifizierung
  • Angaben zu Hersteller und Wirtschaftsakteuren
  • Nachweise für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen
  • Konformitätsinformationen
  • Rückverfolgbarkeit und Marktüberwachung

Was sind die nächsten Meilensteine?

2026-2028: Vorbereitung. Die Verordnung ist in Kraft, während Hersteller und Behörden sich auf ihre Anwendung vorbereiten. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Sanktionen bis 1. August 2028 festlegen und mitteilen (Artikel 55).

2028-2029: Betriebsbereitschaft. Hersteller sollten Datenerhebung, Modellidentifizierung, Dokumentationsprozesse und DPP-Systeme vor dem Geltungsbeginn fertigstellen. Das ist ein empfohlenes Vorbereitungsfenster, kein gesetzlicher Meilenstein.

1. August 2030: DPP-Pflicht. Die Verordnung gilt, einschließlich ihrer Bestimmungen zum digitalen Produktpass.

Was sollten Spielzeugmarken jetzt tun?

Spielzeughersteller sollten beginnen, ihre Sicherheits- und Konformitätsunterlagen um eine einheitliche digitale Produktidentität herum zu strukturieren und technische Unterlagen sowie Informationen zur Konformitätsbewertung mit den Produktstammdaten zu verknüpfen. Anders als Branchen, die noch auf einen delegierten Rechtsakt nach der ESPR warten, wissen Spielzeughersteller bereits, dass ein DPP Pflicht wird und ab wann.

4. Detergenzien und Tenside: ein verabschiedeter DPP-Rahmen für 2029

Rechtsgrundlage: Detergenzienverordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside. Status: angenommen am 11. Februar 2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 2. März 2026, in Kraft seit 22. März 2026. Geltungsbeginn: 23. September 2029 (Artikel 37, mit Ausnahmen). GoodsTag-Seite: Detergenzien-DPP.

Für die Branche der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel ist das eine wichtige Entwicklung.

Welche Produkte sind betroffen?

Artikel 21 führt einen digitalen Produktpass für Detergenzien und für Tenside ein, die Endnutzern bereitgestellt werden. Dazu können Haushaltsreiniger, Wasch- und Geschirrspülmittel sowie einschlägige gewerbliche oder industrielle Reinigungsprodukte gehören. Unternehmen, die Tenside nur als industrielle Inhaltsstoffe liefern, sollten prüfen, ob ihre Produkte in diesen DPP-Anwendungsbereich fallen.

Was ist beim Detergenzien-DPP anders?

Der Pass wird pro Modell erstellt (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a) und nur dann pro Charge oder Artikel, wenn anderes Unionsrecht dies verlangt (Artikel 21 Absatz 7). Die Informationen umfassen unter anderem den Handelsnamen und die eindeutige Produktkennung, Angaben zu Hersteller und Importeur sowie Informationen, die die Einhaltung der Vorschriften belegen.

Der Pass muss nach dem Inverkehrbringen des Produkts 10 Jahre lang verfügbar bleiben (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe g). Bei Produkten, die über Nachfüllstationen verkauft werden, muss der Datenträger auch an der Nachfüllstation vorhanden sein (Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe d).

Was ist mit digitalen Etiketten?

Die Verordnung sieht auch eine digitale Kennzeichnung vor, doch digitales Etikett und digitaler Produktpass sind nicht derselbe Rechtsbegriff. Manche Informationen müssen auf dem physischen Etikett bleiben, andere dürfen unter bestimmten Bedingungen digital bereitgestellt werden.

Was sind die nächsten Meilensteine?

2026: Inkrafttreten. Der Rechtsrahmen steht.

Durchführungsrechtsakt zu den technischen Anforderungen. Die Kommission legt die technischen DPP-Anforderungen per Durchführungsrechtsakt fest (Artikel 21 Absatz 10). Eine feste Frist für die Annahme gibt es nicht, und seine Anforderungen gelten frühestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten, außer in hinreichend begründeten Fällen.

23. September 2029: allgemeiner Geltungsbeginn, vorbehaltlich der Ausnahmen und Übergangsbestimmungen der Verordnung.

Was sollten Detergenzienhersteller jetzt tun?

Erfassen Sie Rezepturen, Produktmodelle, Hersteller, Importeure und Konformitätsunterlagen. Marken, die in mehreren europäischen Märkten aktiv sind, sollten außerdem mehrsprachige digitale Informationen vorbereiten und Verpackungs- und Etikettenvarianten verwalten.

Empfehlung: Beginnen Sie mit der Produktidentifizierung auf Modellebene und strukturierten Konformitätsinformationen und ergänzen Sie die endgültigen technischen Anforderungen, sobald sie verabschiedet sind.

5. Bauprodukte: ein eigener DPP-Rahmen mit branchenspezifischer Komplexität

Rechtsgrundlage: Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110, Artikel 75 bis 80. Status: gilt seit 8. Januar 2026, mit Ausnahmen (Artikel 96); der delegierte Rechtsakt zu den DPP-Anforderungen steht noch aus.

Welche Produkte sind betroffen?

Die überarbeitete Bauproduktenverordnung (BauPVO) erfasst Bauprodukte innerhalb ihres festgelegten Anwendungsbereichs, zum Beispiel Zement und andere Bindemittel, tragende Metallprodukte, Dämmstoffe, Fenster und Türen sowie Bausätze und Bausysteme. Die tatsächlichen DPP-Pflichten hängen von den Durchführungsvorschriften und den harmonisierten technischen Spezifikationen ab.

Was unterscheidet den DPP für Bauprodukte?

Bauprodukte sind bereits umfangreich dokumentiert: Leistungs- und Konformitätserklärungen, technische Merkmale, Sicherheitsinformationen und Angaben zur Umweltleistung. Das DPP-System muss zudem mit Building Information Modelling (BIM) interoperabel sein (Artikel 75 Absatz 2 Buchstabe a). Der Pass ist mit dem Produkttyp und seinem Kenncode verknüpft. Man sollte also nicht davon ausgehen, dass jedes physische Bauteil einen eigenen Pass auf Seriennummernebene braucht.

Gibt es Ausnahmen?

Artikel 76 Absatz 4 verknüpft die DPP-Pflicht mit der Ausnahme nach Artikel 14: Produkte, die unter diese Ausnahme fallen, sind auch vom Pass befreit. Der genaue Umfang ist zusammen mit den sich entwickelnden harmonisierten technischen Spezifikationen zu beurteilen.

Was sind die nächsten Meilensteine?

8. Januar 2026: Die BauPVO gilt, mit den in Artikel 96 genannten Ausnahmen.

Q2 2027: delegierter Rechtsakt (voraussichtlich). Der vorläufige Zeitplan der Kommission sieht einen delegierten Rechtsakt nach der BauPVO zu den DPP-Anforderungen für Bauprodukte für Q2 2027 vor. Das ist ein Planungsziel, kein garantierter Termin.

18 Monate nach dem delegierten Rechtsakt: DPP-Pflicht. Nach Artikel 22 Absatz 7 und Artikel 80 Absatz 1 gilt die Passpflicht des Herstellers 18 Monate nach dem einschlägigen delegierten Rechtsakt. Die Einführung ist außerdem im Zusammenhang mit den geltenden technischen Spezifikationen und Übergangsbestimmungen zu sehen.

Was sollten Bauprodukthersteller jetzt tun?

Beginnen Sie, Produkttyp-Kennungen, Leistungs- und Konformitätserklärungen, technische Spezifikationen, Begleitdokumente und Umweltdaten zu ordnen. Vieles davon existiert bereits, ist aber über PDFs, ERP-Systeme, Produktkataloge und Compliance-Ablagen verteilt.

Empfehlung: Konzentrieren Sie sich zuerst darauf, vorhandene Produkt- und Umweltdokumentation zu strukturieren, statt große Mengen einzelner Pässe zu erzeugen, bevor die endgültigen Regeln bekannt sind.

6. Eisen und Stahl: die nächste große DPP-Branche

Rechtsgrundlage: Ökodesign-Verordnung (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781. Status: produktspezifischer delegierter Rechtsakt in Vorbereitung. Voraussichtliche Annahme: 2026 laut Arbeitsplan Ökodesign 2025-2030 (COM(2025) 187). GoodsTag-Seite: DPP für Eisen und Stahl.

Welche Produkte könnten betroffen sein?

Eisen und Stahl gehören zu den ersten Zwischenprodukten, die im Arbeitsplan Ökodesign ausgewählt wurden. Der Anwendungsbereich wird durch den delegierten Rechtsakt festgelegt und könnte ausgewählte Primär- und Zwischenprodukte aus Stahl umfassen. Man sollte nicht davon ausgehen, dass jedes Fertigprodukt, das Stahl enthält, einen eigenen Stahl-DPP braucht.

Welche Informationen werden voraussichtlich wichtig?

Wahrscheinliche Bereiche sind Werkstoff- und Produktgüte, Produktidentifizierung, Herstellungsinformationen, Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil, Informationen zu Umweltauswirkungen sowie Konformitäts- und technische Unterlagen. Das sind Bereiche mit voraussichtlicher Relevanz, keine bestätigte Datencheckliste.

Was sind die nächsten Meilensteine?

Die Annahme des delegierten Rechtsakts wird Anwendungsbereich, erforderliche Informationen und Zeitplan klären. Danach müssen Unternehmen die endgültigen Anforderungen ihren Produktions- und Materialdaten zuordnen.

In der Regel mindestens 18 Monate später: frühester regulärer Geltungsbeginn. Wird der Rechtsakt Ende 2026 angenommen und folgt er der regulären Vorschrift von Artikel 4 Absatz 4, würden die Pflichten typischerweise nicht vor etwa Mitte 2028 beginnen. Verbindlich ist der Termin, den der verabschiedete Rechtsakt festlegt.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Stahlhersteller sollten die relevanten Material-, Produktions-, Rückverfolgbarkeits- und Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Systemen erfassen. Nachgelagerte Hersteller sollten klären, welche stahlbezogenen Informationen sie von ihren Lieferanten erhalten können.

7. Textilien und Bekleidung: eine der meisterwarteten DPP-Regelungen

Rechtsgrundlage: Ökodesign-Verordnung (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781. Status: delegierter Rechtsakt in Vorbereitung. Voraussichtliche Annahme: 2027 laut Arbeitsplan; die DPP-Seite der Kommission nennt inzwischen Q3-Q4 2027. GoodsTag-Seite: Fashion-DPP.

Welche Produkte werden voraussichtlich erfasst?

Bekleidungstextilien sind eine prioritäre Gruppe im Arbeitsplan Ökodesign. Die Initiative betrifft besonders Bekleidungshersteller, Modemarken, Importeure von Kleidung, Unternehmen, die fertige Kleidungsstücke von Dritten beziehen, sowie Lieferanten von Stoff-, Faser- und Produktionsinformationen. Auch Schuhe sind ein Thema der ESPR, ihre Behandlung in einzelnen Rechtsakten sollte aber nicht vorausgesetzt werden, bevor der Anwendungsbereich feststeht. Ein DPP für Kleidung ist kein automatisch verabschiedeter DPP für jedes Textilprodukt, jeden Teppich, jede Heimtextilie oder jeden Schuh.

Welche Informationen könnten verlangt werden?

Mögliche Informationsbereiche sind Faserzusammensetzung, Produktidentifizierung, Angaben zu Hersteller und Wirtschaftsakteuren, Herstellungs- und Herkunftsinformationen, Umweltleistung, Haltbarkeit und Reparierbarkeit, Pflege und Instandhaltung, Wiederverwendung, Weiterverkauf und Recycling sowie Konformitäts- und Rückverfolgbarkeitsinformationen. Die genauen Attribute und die Granularität sind noch festzulegen.

Gibt es bereits eine verwandte Pflicht?

Ja. Das Vernichtungsverbot der ESPR für unverkaufte Verbraucherprodukte nach Anhang VII, das Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe umfasst, gilt ab dem 19. Juli 2026 (Artikel 25), vorbehaltlich von Ausnahmen. Es gilt nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen und für mittlere Unternehmen ab dem 19. Juli 2030. Das ist keine DPP-Pflicht, zeigt aber, dass einige textilbezogene Bestimmungen der ESPR bereits gelten, obwohl der delegierte Rechtsakt für Textilien noch nicht verabschiedet ist.

Was sind die nächsten Meilensteine?

2026-2027: technische Studien und regulatorische Vorbereitung.

Q3-Q4 2027: voraussichtliche Annahme des delegierten Rechtsakts, der Anwendungsbereich, Daten und Pflichten klären wird.

Möglicherweise ab 2029: erstes Anwendungsfenster. Bei Annahme Ende 2027 und der üblichen Mindestübergangszeit von 18 Monaten könnte die Anwendung etwa Mitte 2029 oder später beginnen. Das ist kein gesetzlich festgelegter Termin.

Was sollten Modemarken jetzt tun?

Beginnen Sie jetzt mit der Erhebung von Lieferkettendaten. In der Mode sind Produktinformationen über Lieferanten, Hersteller, Einkaufsteams und Unternehmenssysteme verteilt. Ein sinnvoller Ausgangspunkt:

  • Produktreferenzen und Kennungen
  • Faser- und Materialzusammensetzung
  • Stofflieferanten und Produktionspartner
  • Produktionsstandorte
  • Vorhandene Nachhaltigkeitserklärungen
  • Pflegehinweise
  • Zertifizierungen und Nachweise
  • Informationen zu Reparierbarkeit und Recycling

Verlässliche Lieferantendaten zu erheben, kann deutlich länger dauern als der Aufbau der Pass-Oberfläche selbst.

8. Aluminium: Rückverfolgbarkeit und Umweltinformationen auf Materialebene

Rechtsgrundlage: Ökodesign-Verordnung (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781. Status: delegierter Rechtsakt in Vorbereitung. Voraussichtliche Annahme: 2027 laut Arbeitsplan; Q3-Q4 2027 auf der DPP-Seite der Kommission.

Welche Produkte könnten erfasst werden?

Aluminium ist eine Priorität unter den Zwischenprodukten. Der endgültige Anwendungsbereich könnte ausgewählte Aluminium-Erzeugnisformen erfassen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Das bedeutet nicht automatisch einen eigenen Aluminiumpass für jedes Verbraucherprodukt, das Aluminium enthält.

Welche Informationen könnten relevant sein?

Werkstoffgüte und Zusammensetzung, Herkunfts- und Produktionsinformationen, Rezyklatanteil, Herstellungsmerkmale, Umweltleistung sowie Produktidentifizierung und Rückverfolgbarkeit. Da die Aluminiumherstellung energieintensiv ist, dürften Energie- und Recyclinginformationen besonders relevant sein.

Was sind die nächsten Meilensteine?

2026-2027: technische Arbeiten und Folgenabschätzung. Q3-Q4 2027: voraussichtliche Annahme des delegierten Rechtsakts. In der Regel ab 2029: mögliches Anwendungsfenster, abhängig vom endgültigen Rechtsakt.

Was sollten Aluminiumunternehmen jetzt tun?

Führen Sie Zusammensetzung, Produktkennungen, Produktionsprozesse und Nachhaltigkeitsdaten zusammen. Abnehmer von Aluminium sollten herausfinden, was ihre Lieferanten in strukturierter Form bereitstellen können.

9. Reifen: Haltbarkeit, Leistung und Kreislauffähigkeit

Rechtsgrundlage: Ökodesign-Verordnung (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781. Status: delegierter Rechtsakt in Vorbereitung. Voraussichtliche Annahme: 2027 laut Arbeitsplan; Q3-Q4 2027 auf der DPP-Seite der Kommission.

Welche Produkte sind betroffen?

Reifen sind eine ausdrückliche Priorität der ESPR. Die genauen Produktkategorien legt der delegierte Rechtsakt fest. Ein künftiger DPP könnte bestehende Pflichten aus der Reifenkennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 ergänzen.

Welche Informationen könnten relevant sein?

Produktmodell und Hersteller, Reifeneigenschaften, Leistung und Haltbarkeit, Materialinformationen, Umweltindikatoren, Informationen zu Runderneuerung und Recycling sowie vorhandene Etiketteninformationen. Der endgültige Inhalt steht noch nicht fest.

Was sind die nächsten Meilensteine?

2026-2027: Ausarbeitung der Produktvorschriften. Q3-Q4 2027: voraussichtliche Annahme. In der Regel ab 2029: mögliches Compliance-Fenster, vorbehaltlich des verabschiedeten Rechtsakts.

Was sollten Reifenhersteller jetzt tun?

Führen Sie technische, Herstellungs- und Leistungsinformationen zusammen. Gehen Sie nicht davon aus, dass bestehende Kennzeichnungs- oder Registrierungssysteme eine künftige DPP-Anforderung automatisch erfüllen, auch wenn sie eine nützliche Datengrundlage sein können.

10. Möbel: eine weitere wichtige Produktkategorie

Rechtsgrundlage: Ökodesign-Verordnung (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781. Status: prioritäre Produktgruppe; noch kein delegierter Rechtsakt. Voraussichtliche Annahme: 2028. GoodsTag-Seite: Möbel-DPP.

Welche Produkte könnten betroffen sein?

Möbel sind eine prioritäre Gruppe der Endprodukte. Relevante Kategorien im endgültigen Anwendungsbereich könnten Stühle und Sitzmöbel, Tische und Schreibtische, Schränke und Aufbewahrungsmöbel sowie Wohn- und Büromöbel sein. Die Anforderungen werden nicht unbedingt für jedes Produkt gleich sein.

Welche Informationen könnten relevant sein?

Materialien und Komponenten, Materialherkunft, Abmessungen und Merkmale, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Demontage, Ersatzteile, Recyclingmaterialien sowie Wiederverwendung und Behandlung am Ende der Lebensdauer. Die genauen Anforderungen werden noch erarbeitet.

Was sind die nächsten Meilensteine?

2026-2027: vorbereitende Studien und Folgenabschätzung. 2028: voraussichtliche Annahme des delegierten Rechtsakts. In der Regel ab 2030: mögliche Anwendung, vorbehaltlich des endgültigen Rechtsakts und der Übergangsfrist.

Was sollten Möbelmarken jetzt tun?

Beginnen Sie, Stücklisten und Lieferanteninformationen zu strukturieren, besonders bei Produkten, die Holz, Metall, Kunststoffe, Schaumstoff, Textilien und Klebstoffe kombinieren. Für viele Möbelhersteller wird es am schwierigsten sein, einheitliche Material- und Komponentendaten von Lieferanten zu erhalten.

11. Matratzen: eine eigene Produktpriorität

Rechtsgrundlage: Ökodesign-Verordnung (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781. Status: prioritäre Gruppe; noch kein delegierter Rechtsakt. Voraussichtliche Annahme: 2029.

Obwohl Matratzen im Handel oft zusammen mit Möbeln geführt werden, erscheinen sie im Arbeitsplan Ökodesign gesondert. Der Anwendungsbereich wird durch den künftigen Rechtsakt festgelegt und könnte Matratzenkategorien für private oder gewerbliche Nutzung umfassen. Mögliche Informationsbereiche sind Produktzusammensetzung, Schaumstoff-, Textil-, Federkern- und andere Komponentenmaterialien, Haltbarkeit, Reparatur und Aufarbeitung, Demontage sowie Recycling- und End-of-Life-Informationen.

Meilensteine: vorbereitende Arbeiten 2026-2028, voraussichtliche Annahme 2029 und in der Regel Anwendung frühestens ab 2031, abhängig vom endgültigen Rechtsakt. Hersteller können schon jetzt Material- und Komponenteninformationen sammeln und dabei auf technische Lieferantendaten und Recyclingfähigkeit achten.

12. Elektronik, IKT-Produkte und energieverbrauchsrelevante Geräte

Rechtsgrundlage: ESPR und bestehende Rechtsvorschriften zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung. Status: produktspezifische Arbeiten laufen.

Welche Produkte könnten betroffen sein?

Diese breite Kategorie kann ausgewählte Unterhaltungselektronik, IKT-Geräte, kleine Haushaltsgeräte und andere energieverbrauchsrelevante Produkte umfassen, für die bereits Ökodesign-Anforderungen gelten. Der Arbeitsplan setzt die Arbeit an mehreren Produktgruppen aus dem bisherigen Ökodesign-Programm fort und ergänzt horizontale Maßnahmen: Reparierbarkeit (voraussichtlich 2027) sowie Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten (voraussichtlich 2029).

Bestehende Etiketten sind nicht automatisch DPP

Für einen Kühlschrank oder eine Waschmaschine können bereits Anforderungen an Energieverbrauchskennzeichnung oder Ökodesign gelten. Das bedeutet nicht, dass sie derzeit einen digitalen Produktpass nach der ESPR brauchen. Ebenso sind die EPREL-Registrierung und das künftige DPP-System unterschiedliche Pflichten.

Was sind die nächsten Meilensteine?

2026-2029: produktspezifische Ökodesign-Arbeiten für ausgewählte Gerätekategorien. 2027 (voraussichtlich): horizontale Anforderungen an die Reparierbarkeit, möglicherweise einschließlich Bewertungssystemen, wobei der Anwendungsbereich noch präzisiert wird. 2029 (voraussichtlich): horizontale Maßnahmen zu Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit für ausgewählte Elektro- und Elektronikgeräte. DPP-Pflichten und ihre Fristen hängen von den endgültigen Rechtsakten ab.

Was sollten Elektronikmarken jetzt tun?

Verbessern Sie Qualität und Zugänglichkeit von technischen Spezifikationen, Stücklisten und Komponentendaten, Reparatur- und Ersatzteilinformationen, Compliance-Unterlagen, Material- und Rezyklatanteilsangaben sowie Energie- und Umweltleistungsdaten.

Empfehlung: Bauen Sie eine erweiterbare Architektur für Produktinformationen auf, statt davon auszugehen, dass das Recht bereits eine einheitliche DPP-Vorlage für Elektronik vorsieht.

13. Verpackungen und PPWR: digitale Informationen ohne allgemeinen Verpackungs-DPP

Rechtsgrundlage: Verpackungsverordnung (PPWR) (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Status: gilt ab 12. August 2026 (Artikel 71). GoodsTag-Seite: PPWR-Verpackungscompliance.

Verpackungen betreffen Unternehmen in fast jeder Branche. Die PPWR verlangt jedoch keinen vollständigen digitalen Produktpass nach dem Vorbild der ESPR für jede Verpackung. Sie führt Kennzeichnungs-, Informations- und digitale Datenpflichten ein, die je nach Verpackungsformat, Material und Funktion variieren und für Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen gelten, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

Welche digitalen Informationen sind vorgeschrieben?

Artikel 12 regelt die harmonisierte Kennzeichnung von Verpackungen. Für wiederverwendbare Verpackungen sieht er den Zugang zu Informationen über einen QR-Code oder einen anderen standardisierten digitalen Datenträger vor.

Was sind die nächsten Meilensteine?

12. August 2026: Die PPWR gilt.

12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte nach Artikel 12 Absätze 6 und 7, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt: harmonisierte Kennzeichnung nach Artikel 12 Absatz 1.

12. Februar 2029 oder 30 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts nach Artikel 12 Absatz 6, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt: QR-Code oder digitaler Datenträger auf wiederverwendbaren Verpackungen nach Artikel 12 Absatz 2.

Können Unternehmen DPP- und PPWR-Informationen kombinieren?

Ja, und in manchen Fällen müssen sie es. Artikel 12 Absatz 5 regelt Fälle, in denen das Unionsrecht verlangt, dass Informationen über das verpackte Produkt über einen Datenträger bereitgestellt werden. Dann ist ein einziger Datenträger für die für das verpackte Produkt und für die Verpackung erforderlichen Informationen zu verwenden, und beide müssen leicht unterscheidbar sein (Unterabsatz 4). Elektronisch bereitgestellte Pflichtinformationen zur Verpackung dürfen zudem nicht zusammen mit Verkaufs- oder Marketinginformationen angezeigt werden (Unterabsatz 3 Buchstabe b).

Was sollten Marken jetzt tun?

Organisieren Sie Verpackungsinformationen gemeinsam mit den Produktdaten:

  • Verpackungsmaterialien und -komponenten
  • Zusammensetzung und Gewichte der Verpackung
  • Merkmale der Wiederverwendbarkeit
  • Recycling- und Sortierinformationen
  • Verpackungslieferanten
  • Beziehungen zwischen Produkt und Verpackung

Empfehlung: Vermeiden Sie eine separate, unverbundene digitale Infrastruktur für Verpackungen. Eine gemeinsame Informationsarchitektur kann mehrere Pflichten erfüllen, sofern die rechtlichen Unterschiede beachtet werden.

14. Dauermagnete und kritische Rohstoffe

Rechtsgrundlage: Verordnung zu kritischen Rohstoffen (EU) 2024/1252 (CRMA). Status: verabschiedet; die Umsetzung hängt von weiteren Rechtsakten ab.

Welche Produkte sind betroffen?

Artikel 28 Absatz 1 nennt die betroffenen Produkte: Magnetresonanztomografen, Windenergiegeneratoren, Industrieroboter, Kraftfahrzeuge, leichte Verkehrsmittel, Kältegeneratoren, Wärmepumpen, Elektromotoren (einschließlich in andere Produkte eingebauter), Waschmaschinen, Wäschetrockner, Mikrowellengeräte, Staubsauger und Geschirrspüler. Ob die Pflicht greift, hängt vom Produkt und den darin enthaltenen Magneten ab.

Heißt das, dass ein vollständiger DPP Pflicht ist?

Nicht automatisch. Die CRMA verlangt ein Etikett und einen Datenträger für Produkte mit Dauermagneten. Der Datenträger ist mit einer eindeutigen Produktkennung verknüpft (Artikel 28 Absatz 4), und wenn ein anderer Unionsrechtsakt einen Produktpass verlangt, werden die Informationen in diesen bestehenden Pass aufgenommen (Artikel 28 Absatz 6). Die Magnetvorschriften sollten nicht als Pflicht dargestellt werden, für jedes genannte Produkt einen vollständigen ESPR-Pass auszustellen.

Was sind die nächsten Meilensteine?

Bis 24. November 2026: Durchführungsrechtsakt zum Format des Etiketts (Artikel 28 Absatz 2). Die Etikett- und Datenträgerpflichten gelten zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Rechtsakts. Für MRT-Geräte, Kraftfahrzeuge und leichte Verkehrsmittel der Klasse L gelten sie ab dem 24. Mai 2029 (Artikel 28 Absatz 10).

Offenlegung des Rezyklatanteils (Artikel 29). Artikel 29 ist zunächst eine Offenlegungspflicht: Hersteller müssen den Anteil an zurückgewonnenem Neodym, Dysprosium, Praseodym, Terbium, Bor, Samarium, Nickel und Kobalt in Dauermagneten mit einem Gewicht von mehr als 0,2 kg veröffentlichen. Sie gilt ab dem 24. Mai 2027 oder zwei Jahre nach dem delegierten Rechtsakt zur Berechnungsmethode, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Mindestanteile an Rezyklat sollen später über delegierte Rechtsakte folgen, bis 31. Dezember 2031.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Ermitteln Sie Produkte mit relevanten Dauermagneten und sammeln Sie Informationen zu Magnettypen, Materialien, Gewichten und Rezyklatanteil. Das unterstützt auch künftige DPP-Initiativen für die Endprodukte.

15. Welche Branchen liegen außerhalb des ESPR-Rahmens?

Die ESPR hat einen weiten Anwendungsbereich, ist aber nicht allumfassend. Artikel 1 Absatz 2 schließt aus:

  • a) Lebensmittel;
  • b) Futtermittel;
  • c) Arzneimittel;
  • d) Tierarzneimittel;
  • e) lebende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen;
  • f) Erzeugnisse menschlichen Ursprungs;
  • g) Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Fortpflanzung zusammenhängen;
  • h) Fahrzeuge nach den Verordnungen (EU) Nr. 167/2013, Nr. 168/2013 und (EU) 2018/858, hinsichtlich der Produktaspekte, die durch sektorspezifisches Unionsrecht geregelt sind.

Diese Ausschlüsse betreffen nur die ESPR. Sie befreien nicht von allen anderen Informations- oder Rückverfolgbarkeitspflichten der EU: Ein Lebensmittelunternehmen hat weiterhin Verpackungspflichten nach der PPWR, und die Batterie eines Elektrofahrzeugs braucht einen Batteriepass, obwohl das Fahrzeug selbst unter eigene Rechtsvorschriften fällt.

Was ist mit Kosmetik, Farben, Schmierstoffen und Chemikalien?

Nicht für alle diese Branchen gibt es verabschiedete verpflichtende DPP-Vorschriften. Zwar umfassen der Rahmen und die Priorisierungskriterien der ESPR bestimmte Chemikalien- und Verbraucherproduktkategorien, doch nicht alle wurden im Arbeitsplan Ökodesign 2025-2030 für produktspezifische Maßnahmen ausgewählt. Unternehmen dieser Branchen sollten künftige Arbeitsprogramme und Entwicklungen in ihrer Branche verfolgen und nicht davon ausgehen, dass es bereits einen verbindlichen DPP-Termin gibt.

16. Braucht jedes Produkt einen eigenen Pass?

Nicht unbedingt. Je nach Produktkategorie kann ein Pass einem Produktmodell, einer Produktionscharge oder einem einzelnen Artikel entsprechen. Die Batterieverordnung verlangt für erfasste Batterien einen Pass pro einzelner Batterie. Die Detergenzien- und die Spielzeugverordnung legen Pässe auf Modellebene fest, und nach der ESPR bestimmt jeder delegierte Rechtsakt die Granularität.

Das hat große Folgen für Umsetzungskosten, Kennungen, QR-Code-Verwaltung und Datenarchitektur. Hersteller sollten nicht flächendeckend in Serialisierung auf Artikelebene investieren, bevor die Anforderungen für ihre Produktkategorie feststehen.

17. Wer ist für die Erstellung des DPP verantwortlich?

Der verantwortliche Akteur hängt von den Branchenvorschriften und der rechtlichen Rolle des Wirtschaftsakteurs ab. In vielen Fällen trägt der Akteur, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt, die zentralen Pflichten: der Hersteller, der Markeninhaber oder ein anderer Wirtschaftsakteur.

Ein Unternehmen, das Waren für eine andere Marke produziert, ist nicht automatisch für den Pass verantwortlich, nur weil es das Produkt physisch herstellt. Ein Technologieanbieter, der den DPP hostet, wird ebenso wenig für die Richtigkeit der Herstellerangaben verantwortlich. Marken, die mit OEM- oder Private-Label-Herstellern arbeiten, sollten Rollen und Verantwortlichkeiten für den Datenaustausch früh klären. Die Details erläutern wir in Wer ist für den digitalen Produktpass verantwortlich?

18. Warten Sie mit der Vorbereitung nicht auf den delegierten Rechtsakt

In Branchen ohne endgültigen delegierten Rechtsakt mag es vernünftig erscheinen, auf die genauen Anforderungen zu warten. Warum Informationen sammeln, bevor man weiß, was Pflicht wird? Das Problem: Die Umsetzung eines digitalen Produktpasses ist nicht in erster Linie ein Softwareprojekt.

Für viele Unternehmen ist die längste und komplexeste Aufgabe, Produktinformationen über Lieferanten und interne Systeme hinweg zu ermitteln, zu erheben, zu prüfen und zu pflegen. Eine Marke, die bei vielen Herstellern einkauft, braucht unter Umständen Monate, um verlässliche Daten zu etwas so Grundlegendem wie Materialzusammensetzung und Produktionsstandorten zu erhalten.

Die Vorbereitung sollte dennoch verhältnismäßig bleiben. Sammeln Sie zuerst breit wiederverwendbare Informationen und vermeiden Sie teure, sehr spezifische Berichtspflichten, die noch gar nicht definiert sind.

19. Beginnen Sie mit einer DPP-fähigen Produktdatenbasis

In den verabschiedeten Verordnungen und den veröffentlichten Grundsätzen der ESPR zeichnen sich bereits mehrere wiederkehrende Informationskategorien ab:

DatenkategorieBeispiele für Informationen, die sich vorzubereiten lohnen
ProduktidentifizierungProduktmodell, SKU, GTIN oder andere Kennungen
WirtschaftsakteureIdentität von Hersteller, Markeninhaber, Importeur und Lieferanten
HerstellungProduktionsstandorte, Produktionspartner und Produktionsinformationen
MaterialienMaterial- und Komponentenzusammensetzung, mit Quelle und Nachweis
Technische MerkmaleAbmessungen, Leistung, Spezifikationen und produktspezifische Attribute
NachhaltigkeitVorhandene CO2-, Rezyklatanteils- und Umweltdaten
ComplianceErklärungen, Prüfberichte, Zertifikate und regulatorische Dokumente
KreislauffähigkeitInformationen zu Haltbarkeit, Reparatur, Wartung, Demontage und Recycling
BegleitdokumenteHandbücher, Anleitungen, technische Unterlagen und zugehörige digitale Ressourcen
Data GovernanceQuelle, Verantwortlicher, Validierungsstatus, Version und Zugriffsrechte

Das ist ein empfohlener Vorbereitungsrahmen, keine gesetzlich vorgeschriebene Attributliste. Die genauen Anforderungen werden sich zwischen Batterien, Kleidung, Möbeln, Detergenzien, Spielzeug und anderen Produkten unterscheiden.

Sammeln Sie Nachweise, nicht nur Werte

Festzuhalten, dass ein Produkt 40 % Recyclingmaterial enthält, ist nützlich. Unternehmen sollten aber auch wissen, wer die Zahl geliefert hat, welches Material oder welche Komponente sie beschreibt, wie sie berechnet wurde, ob es Belege gibt, wann sie zuletzt geprüft wurde und ob sie für ein Modell, eine Charge oder ein einzelnes Produkt gilt. Eine Tabelle mit ungeprüften Lieferantenangaben ist keine verlässliche Compliance-Grundlage.

20. Ordnen Sie die Datenverantwortung in Ihrer Lieferkette zu

Als Nächstes klären Sie, welche Organisation oder welches System jedes Datenelement liefern kann:

DatenWahrscheinliche Quelle
Produktmodell und kaufmännische ReferenzenERP oder PIM
MaterialzusammensetzungLieferant, Hersteller oder PLM
ProduktionsstandortOEM, Werk oder Produktionssystem
Technische LeistungEntwicklung oder Qualitätsabteilung
Zertifizierungen und PrüfberichteCompliance- oder Qualitätsteam
Angaben zum CO2-FußabdruckNachhaltigkeitsteam, Lieferanten oder LCA-Tools
Anleitungen und ReparaturinformationenTechnische Redaktion
VerpackungsdatenVerpackungsentwicklung und Lieferanten

Diese Zuordnung zeigt sowohl vorhandene als auch fehlende Informationen. Ein nützlicher Reifegradindikator ist der Anteil der verlangten oder erwarteten Attribute, für die das Unternehmen eine verlässliche Quelle hat. Für Branchen ohne endgültige Regeln lässt er sich an einem internen vorläufigen Datensatz messen und mit der Rechtsentwicklung fortschreiben.

21. Richten Sie früh Prozesse zur Erhebung von Lieferantendaten ein

Für Markeninhaber entscheidet die Zusammenarbeit mit Lieferanten oft über die DPP-Bereitschaft, besonders in internationalen und fragmentierten Lieferketten wie Textilien, Möbeln, Konsumgütern und Elektronik. Praktische Schritte sind:

  • Einen gemeinsamen Lieferantenfragebogen erstellen
  • Einheitliche Datenformate festlegen
  • Anforderungen an Nachweise bestimmen
  • Verantwortlichkeiten für die Datenrichtigkeit festlegen
  • Vereinbaren, wie Aktualisierungen kommuniziert werden
  • Den Zugang zu geschäftlich sensiblen Informationen regeln

Fragen Sie Lieferanten nicht auf einmal nach jedem denkbaren künftigen Umweltindikator. Priorisieren Sie Informationen, die voraussichtlich relevant bleiben und realistisch zu beschaffen sind. Ziel ist ein wiederholbarer Prozess, keine einmalige Datenerhebung.

22. Wählen Sie eine flexible, normbasierte DPP-Architektur

Der europäische DPP-Rahmen setzt auf Interoperabilität, standardisierte Kennungen, strukturierte Informationen und langfristige Verfügbarkeit, und seine gemeinsame Infrastruktur nimmt nun Gestalt an.

Das EU-Register für digitale Produktpässe. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission wurde am 16. Juli 2026 angenommen, am 17. Juli 2026 veröffentlicht und trat am 6. August 2026 in Kraft. Das Register ging am 20. Juli 2026 zusammen mit einer Testumgebung in Betrieb. Was es prüft, erklären wir in Das EU-DPP-Register: was es prüft.

Harmonisierte Normen. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736, angenommen am 14. Juli und veröffentlicht am 15. Juli 2026, verweist auf sechs harmonisierte Normen: EN 18216 (Datenaustauschprotokolle), EN 18219 (eindeutige Kennungen), EN 18220 (Datenträger), EN 18221 (Speicherung, Archivierung und Persistenz), EN 18222 (APIs) und EN 18223 (Systeminteroperabilität). Die übrigen Normen, etwa zu Zugangsrechten und Sicherheit, sind noch in Arbeit.

Mit dieser gemeinsamen Architektur können sich Unternehmen vorbereiten, noch bevor ihre produktspezifischen Pflichten feststehen.

Was sollte die Plattform können?

Eine zukunftsfähige Lösung sollte:

  • Mehrere Produktkategorien verwalten
  • Identifizierung auf Modell-, Chargen- und Artikelebene unterstützen
  • Strukturierte, maschinenlesbare Produktdatensätze erstellen
  • Sich in bestehende ERP-, PIM- und PLM-Systeme integrieren
  • Daten von Lieferanten erheben
  • Daten validieren
  • Unterschiedliche Zugriffsrechte verwalten
  • Änderungen und Versionshistorie nachverfolgen
  • Produktkennungen über Datenträger mit digitalen Informationen verbinden
  • Sich bei Bedarf beim EU-Register für digitale Produktpässe registrieren
  • Daten in interoperablen Formaten aufbewahren und exportieren

Eine modulare Architektur ist besonders wertvoll für Unternehmen, die in mehreren Branchen tätig sind. Ein Unternehmen braucht vielleicht einen Batteriepass für eine Industriebatterie, einen künftigen DPP für ein vernetztes Gerät und PPWR-Informationen für seine Verpackung. Das sollte nicht drei unabhängige Plattformen für Produktinformationen bedeuten.

23. Was sollten Unternehmen nicht zu früh tun?

Vorbereitung ist wichtig, aber eine verfrühte Umsetzung verursacht unnötige Kosten. In Branchen, die auf delegierte Rechtsakte warten, sollten Sie Folgendes vermeiden:

Annehmen, die endgültige Attributliste sei bereits bekannt. Die Anforderungen können sich nach Folgenabschätzungen und Konsultationen ändern.

Jedes Produkt ohne regulatorischen oder geschäftlichen Bedarf serialisieren. Die verlangte Granularität kann auf Modell- statt auf Artikelebene liegen.

Starre, individuelle Datenstrukturen aufbauen. Ein System, das auf einem frühen Entwurf oder einem Pilotschema beruht, kann teuer anzupassen sein.

Eine ansprechende Webseite für eine vollständige DPP-Lösung halten. Compliance kann strukturierte Daten, Interoperabilität, kontrollierten Zugang, Registrierung und langfristige Verfügbarkeit erfordern.

Unbelegte Umweltaussagen treffen. Unvollständige oder ungeprüfte Daten zu CO2 und Rezyklatanteil schaffen Compliance- und Reputationsrisiken.

Lieferanten erst kurz vor der Frist einbinden. Die Qualität der Lieferantendaten verbessert sich nicht von selbst, wenn ein delegierter Rechtsakt veröffentlicht wird.

Eine schrittweise Umsetzung ist in der Regel wirksamer.

24. Ein praktischer DPP-Fahrplan für Marken

Unternehmen ohne unmittelbare gesetzliche Frist können mit einem strukturierten Vorbereitungsprogramm beginnen.

Phase 1: die eigene regulatorische Betroffenheit verstehen

Erfassen Sie alle relevanten Produktkategorien und klären Sie, ob sie unter verabschiedete DPP-Vorschriften, eine ESPR-Priorität oder verwandte digitale Informationspflichten fallen. Dokumentieren Sie für jede die Verordnung, ihren Status, den nächsten erwarteten Meilenstein und das zuständige interne Team.

Phase 2: vorhandene Produktdaten bewerten

Nehmen Sie eine repräsentative Stichprobe von Produkten, ermitteln Sie die in ERP, PIM, PLM, technischer Dokumentation und Lieferantensystemen verfügbaren Daten und bewerten Sie Qualität, Vollständigkeit und Lücken.

Phase 3: die Erhebung von Lieferantendaten starten

Entwickeln Sie einen Standardprozess für die Erhebung priorisierter Attribute und Nachweise, beginnend mit einer Pilotgruppe von Lieferanten, bevor Sie ausweiten.

Phase 4: einen digitalen Produktpass als Pilot aufbauen

Erstellen Sie einen vorläufigen DPP für ein oder mehrere repräsentative Produkte mit den heute verfügbaren Informationen. Das begründet keine Konformität mit künftigen Vorschriften; es geht darum, Identifizierung, Datenaufbereitung, Integration und Veröffentlichung zu validieren.

Phase 5: Interoperabilität und Skalierbarkeit testen

Prüfen Sie, ob die Lösung mehr Produkte, Attribute, Lieferanten und regulatorische Kategorien bewältigt, und bewerten Sie Export, Berechtigungen, Versionierung und Integration.

Phase 6: nach Annahme des delegierten Rechtsakts aktualisieren

Sobald die Branchenvorschriften feststehen, führen Sie eine Lückenanalyse zwischen Pilot und verbindlichen Anforderungen durch, ergänzen die erforderlichen Attribute, passen die Granularität an und schließen die technische und regulatorische Validierung ab.

Phase 7: vor der Compliance-Frist in Produktion gehen

Nutzen Sie die Übergangsfrist für das Onboarding von Lieferanten, Datenprüfung, Schulung und Rollout. Ziel ist, die Frist mit einem funktionierenden Datenprozess zu erreichen, nicht nur mit einer frisch installierten Softwareplattform.

25. Was erwartet Unternehmen zwischen 2026 und 2031?

Die ersten digitalen Produktpässe sind der Beginn eines umfassenderen Wandels. Mehrere Entwicklungen dürften das europäische Ökosystem für Produktinformationen prägen:

Mehr Produktkategorien. Der Arbeitsplan Ökodesign nimmt Schritt für Schritt weitere Branchen auf, jeweils auf Grundlage verabschiedeter Produktvorschriften.

Mehr strukturierte Nachhaltigkeitsinformationen. CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil, Kreislauffähigkeit und Lebenszyklusdaten werden in mehr Produktkategorien wichtig.

Stärkere Beteiligung der Lieferanten. Hersteller und Marken brauchen verlässlichere Informationen von vorgelagerten Partnern.

Mehr Interoperabilität. Gemeinsame Normen und das EU-Register machen den Datenaustausch zwischen Systemen immer wichtiger.

Mehr operative Nutzung von Produktdaten. Digitale Identitäten können über die regulatorische Berichterstattung hinaus Reparatur, Weiterverkauf, Zweitnutzung und Recycling unterstützen.

Anforderungen an DPP-Dienstleister. Artikel 11 ESPR (letzter Unterabsatz) ermächtigt die Kommission, einen delegierten Rechtsakt zu Anforderungen an DPP-Dienstleister und gegebenenfalls zu einem Zertifizierungssystem zu erlassen. Der vorläufige Zeitplan der Kommission nennt 2027; zum Zeitpunkt der letzten Prüfung war er noch nicht angenommen. Siehe auch DPP-zertifizierter Backup-Anbieter.

Unternehmen sollten damit rechnen, dass sich Informationsanforderungen mit der Weiterentwicklung von Recht, Methoden und Normen regelmäßig ändern. Anpassungsfähigkeit ist daher eine zentrale Anforderung an jede langfristige DPP-Investition.

26. Abschließende Empfehlung: Daten jetzt vorbereiten, Compliance aktivieren, wenn die Regeln stehen

Für Markeninhaber ist die entscheidende Unterscheidung die zwischen regulatorischer Gewissheit und operativer Bereitschaft. Für Batterien, Spielzeug und Detergenzien stehen die Kernpflicht und die Hauptfrist bereits fest. Für Textilien, Möbel, Aluminium, Stahl und Reifen müssen Unternehmen noch die produktspezifischen Vorschriften abwarten, bevor sie detaillierte DPP-Anforderungen als verbindlich behandeln.

Diese Unsicherheit sollte eine sinnvolle Vorbereitung nicht verhindern. Ein Unternehmen, das seine Produktkennungen, Materialzusammensetzung, Lieferanten, Herstellungsprozesse und technische Dokumentation bereits kennt, setzt künftige Anforderungen schneller um. Investieren Sie zuerst in wiederverwendbare Fähigkeiten:

  • Verlässliche Produktdaten
  • Erhebung von Lieferantendaten
  • Strukturierte Dokumentation
  • Standardisierte Kennungen
  • Data Governance
  • Interoperable digitale Infrastruktur

Warten Sie nicht auf jeden delegierten Rechtsakt, um mit der Vorbereitung zu beginnen. Verwechseln Sie aber frühe Vorbereitung nicht mit bestätigten rechtlichen Pflichten. Den digitalen Produktpass versteht man am besten als langfristige Fähigkeit im Umgang mit Produktinformationen, nicht nur als regulatorische Frist.

27. Wie GoodsTag digitale Produktpässe branchenübergreifend unterstützt

GoodsTag bietet eine Plattform für digitale Produktpässe für unterschiedliche Branchen, Produktkategorien und sich entwickelnde regulatorische Anforderungen. Sie verbindet Produktidentifizierung, strukturiertes Datenmanagement, Systemintegration und die Bereitstellung digitaler Informationen. Statt eines starren Passformats strukturieren Unternehmen Produktinformationen entlang ihrer Produkte, Datenquellen und regulatorischen Anwendungsfälle.

Das unterstützt Organisationen, die bereits festgelegte Anforderungen umsetzen, etwa den EU-Batteriepass, ebenso wie Marken, die sich auf künftige ESPR-Pflichten in Branchen wie Textilien, Eisen und Stahl, Möbel, Detergenzien und Verpackungen vorbereiten. Für Branchen, deren delegierte Rechtsakte noch nicht verabschiedet sind, kann die Plattform als Grundlage dienen, um Produktdaten zu erheben, zu ordnen und zu validieren, bevor die endgültigen Anforderungen gelten.

Ob Sie Batterien, Textilien, Möbel, Industriewerkstoffe oder Konsumgüter herstellen: Wir helfen Ihnen, Ihre Anforderungen zu bewerten und Ihre Produktdatenstrategie vorzubereiten. Sprechen Sie mit GoodsTag über Ihr Projekt zum digitalen Produktpass.

Offizielle Quellen

  1. Europäische Kommission: Überblick über den digitalen Produktpass und regulatorischer Fahrplan
  2. Europäische Kommission: FAQ zum digitalen Produktpass
  3. Ökodesign-Verordnung (ESPR) (EU) 2024/1781
  4. Arbeitsplan Ökodesign 2025-2030 (ESPR und Energieverbrauchskennzeichnung), COM(2025) 187
  5. Batterieverordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien
  6. Europäische Kommission: Leitfaden zum Batteriepass
  7. Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110
  8. Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug
  9. Detergenzienverordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside
  10. Verpackungsverordnung (PPWR) (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle
  11. Verordnung zu kritischen Rohstoffen (EU) 2024/1252
  12. Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission zum DPP-Register
  13. Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission zu harmonisierten DPP-Normen
  14. Europäische Kommission: harmonisierte Normen für den digitalen Produktpass

Letzte regulatorische Prüfung: 9. Oktober 2026. Die voraussichtlichen Meilensteine beruhen auf den aktuellen Arbeitsplänen der Kommission und können sich ändern. Dieser Artikel ersetzt keine branchenspezifische regulatorische oder rechtliche Prüfung.