Mehrwegkiste, umgeben von zirkulären Datenflüssen und zwei Analyse-Dashboards

Plattform für Verpackungs-Compliance & Kreislaufwirtschaft

Von PPWR-Bereitschaft
zu messbarer Kreislaufwirtschaft

Eine Plattform für PPWR-Compliance, digitale Verpackungsinformationen und Kreislaufleistung.

Verpackungshersteller und Partner, die uns vertrauen

  • IPL Schoeller
  • ReDiPack
  • UTZ
  • Avery Zweckform
  • All4Labels Global Packaging Group

Wissen Sie, welche Ihrer Verpackungen die PPWR erfüllen?

Tausende Artikel, hunderte Verpackungskonfigurationen, viele Lieferanten und Märkte. Die Schwierigkeit ist nicht, einen Code zu drucken. Sie liegt darin zu wissen, welche Verpackung konform ist, welche Nachweise vorliegen, was fehlt und welche Produkte regulatorischen Risiken ausgesetzt sind.

Was die PPWR verlangt

Die Verpackungsverordnung (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, gilt seit dem 12. August 2026. Sie ersetzt die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und legt verbindliche Regeln für alle Verpackungen fest, die in der EU in Verkehr gebracht werden, von Zusammensetzung und Gestaltung bis zu Kennzeichnung, Wiederverwendung und Herstellerverantwortung.

Die wichtigsten Anforderungen und wie GoodsTag Sie dabei unterstützt:

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    Besorgniserregende Stoffe (Art. 5)

    Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen max. 100 mg/kg; PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt seit dem 12. August 2026. Erfassen Sie Lieferantenerklärungen, Zusammensetzungsdaten und Prüfergebnisse an einem Ort.

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    Recyclingfähigkeit (Art. 6)

    Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein, bewertet in den Leistungsstufen A bis C nach Kriterien für recyclinggerechte Gestaltung, die die Kommission noch erlassen muss. Halten Sie Bestandteil- und Materialdaten für die Bewertung bereit.

  • recycling

    Rezyklatanteil (Art. 7)

    Mindestrezyklatanteile für Kunststoffverpackungen ab 2030, etwa 30 % bei kontaktempfindlichen PET-Verpackungen und 35 % bei sonstigen Kunststoffverpackungen, mit höheren Werten ab 2040. Erfassen Sie Anteile, Zertifikate und Herkunftsnachweise.

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    Minimierung von Verpackungen (Art. 10 und 24)

    Gewicht und Volumen bis 2030 auf das notwendige Minimum reduziert und ein Leerraumverhältnis von höchstens 50 % bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen. Pflegen Sie Abmessungen, Gewichte und Varianten je Verpackung.

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    Mehrwegverpackungen und Mehrwegziele (Art. 11 und 29)

    Kriterien für Mehrwegverpackungen und ab 2030 Mehrwegziele, etwa 40 % bei Transportverpackungen und Mehrwegverpackungen für Lieferungen zwischen eigenen Standorten. Verfolgen Sie Assets, Umläufe und Rückgaben.

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    Kennzeichnung, Datenträger und Umweltaussagen (Art. 12 und 14)

    Harmonisierte Materialkennzeichnung, Etiketten für Mehrwegverpackungen mit QR-Code oder anderem Datenträger und belegte Umweltaussagen. Stellen Sie digitale Verpackungsinformationen über GS1 Digital Link bereit und verknüpfen Sie Aussagen mit ihren Nachweisen.

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    Konformität und Dokumentation (Art. 15, 38 und 39)

    Erzeuger führen das Konformitätsbewertungsverfahren durch, erstellen die technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung und bewahren sie 5 Jahre (Einweg) bzw. 10 Jahre (Mehrweg) auf. Verwalten Sie versionierte Nachweise und Unterlagen je Verpackung.

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    Erweiterte Herstellerverantwortung (Art. 44 und 45)

    Registrierung im Herstellerregister jedes Mitgliedstaats und jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Bündeln Sie Verpackungsmengen, Materialien und Marktdaten für die nationale Berichterstattung.

GoodsTag verwaltet die Daten und die Nachweise. Prüflabore, Verpackungsingenieure und Sie als verantwortlicher Erzeuger bewerten und erklären weiterhin die Konformität.

Benötigen Sie Klarheit über die Anforderungen der PPWR?

Die Verordnung gilt, und die Kommission erlässt noch die Rechtsakte, die die Details festlegen. Das sind die offiziellen Quellen, mit denen wir arbeiten.

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Verpackungsverordnung (PPWR)

Verordnung (EU) 2025/40 vom 19. Dezember 2024. In Kraft seit dem 11. Februar 2025, gilt ab dem 12. August 2026.

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Leitfaden der Kommission zur PPWR

C/2026/3084 vom 5. Juni 2026: die Auslegung zentraler Bestimmungen durch die Kommission. Nicht rechtsverbindlich.

link

Häufig gestellte Fragen zur PPWR

Antworten der Europäischen Kommission auf häufige Fragen zur Verordnung, August 2026.

link

Verpackungsabfälle bei der Europäischen Kommission

Überblick über die EU-Verpackungsregeln, die Durchführungsmaßnahmen und ihren Stand.

link

Ökodesign-Verordnung (ESPR)

Verordnung (EU) 2024/1781. Braucht ein verpacktes Produkt einen digitalen Produktpass, dient ein gemeinsamer Datenträger für Produkt und Verpackung (PPWR Art. 12 Abs. 5).

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Weitere Quellen folgen, sobald die Kommission die Durchführungs- und delegierten Rechtsakte erlässt.

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Der Zeitplan der PPWR

Die PPWR gilt schrittweise. Mehrere Termine hängen von Durchführungs- oder delegierten Rechtsakten ab, die die Kommission noch nicht erlassen hat; sie gelten ab dem genannten Datum oder eine bestimmte Zeit nach diesem Rechtsakt, je nachdem, was später ist.

Die wichtigsten Termine (Stand Oktober 2026):

11. Februar 2025
Die PPWR tritt in Kraft. Die Kriterien für Mehrwegverpackungen (Art. 11) gelten für Verpackungen, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden.
12. August 2026
Die PPWR gilt und ersetzt die Richtlinie 94/62/EG. Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung sind Pflicht; für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten PFAS-Grenzwerte.
12. Februar 2028
Der Leerraum in Verkaufsverpackungen muss auf das notwendige Minimum reduziert sein (Art. 24 Abs. 4).
Frühestens ab 12. August 2028
Harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung (Art. 12 Abs. 1), oder 24 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt der Kommission, wenn das später ist. Stand Oktober 2026 ist der Rechtsakt noch nicht erlassen.
Frühestens ab 12. Februar 2029
Etiketten auf Mehrwegverpackungen mit QR-Code oder anderem Datenträger für Informationen zur Wiederverwendung (Art. 12 Abs. 2), oder 30 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt, wenn das später ist.
Ab 1. Januar 2030
Recyclingfähigkeit in den Stufen A bis C, Mindestrezyklatanteile, Minimierung, das Leerraumverhältnis von 50 % und die Mehrwegziele gelten, einige davon später je nach Rechtsakten der Kommission. Weitere Stufen folgen 2035, 2038 und 2040.

Eine Plattform, vier Einsatzbereiche

Beginnen Sie mit der Anforderung, die für Sie am wichtigsten ist, und erweitern Sie auf denselben Verpackungsdaten.

Compliance-Management

PPWR-Verpackungs-Compliance

Bündeln Sie Verpackungsdaten, verfolgen Sie Anforderung für Anforderung, welche Verpackung konform ist, und bereiten Sie die Konformitätsdokumentation für Ihr gesamtes Portfolio vor.

Experte kontaktieren
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    Verpackungsstückliste mit Versionen und Bestandteilen

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    Lieferantenerklärungen und Nachweise an einem Ort

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    Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärungen, für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt

Digitale Verpackungsinformationen

Smarte Verpackungsinformationen

Verbinden Sie jede Verpackung mit korrekten, marktspezifischen Informationen für Verbraucher, Recycler, Behörden und Geschäftspartner.

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    GS1 Digital Link: ein Datenträger für Produkt und Verpackung, klar getrennt

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    Regulatorische Informationen getrennt von Werbeinhalten, wie Art. 12 es verlangt

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    Kombinierbar mit einem digitalen Produktpass, wo einer gilt

Green package surrounded by circular arrows and small leaves symbolizing eco-friendly recycling or circular packaging.

Kreislaufbetrieb

Circular Packaging Manager

Verfolgen Sie Mehrwegverpackungen, steuern Sie Rücklaufzyklen, messen Sie die Wiederverwendung und reduzieren Sie Verluste.

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    Eine eindeutige Identität und ein digitaler Zwilling für jedes Mehrweg-Asset

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    Rückgaben, Reinigungszyklen und Umläufe aller Partner in einer Ereignishistorie

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    Rücklaufquote, Verlustquote und Kosten pro Umlauf auf einen Blick

Leistungsoptimierung

Verpackungsleistung

Senken Sie Verpackungskosten, Materialverbrauch und Compliance-Aufwand, und belegen Sie die Wirkung.

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    Materialverbrauch pro versandter Einheit

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    Vermeidbare Verluste und Auslastung der Assets

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    Nachhaltigkeitsaussagen, verknüpft mit ihren Nachweisen

So funktioniert die Plattform

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Verpackungen verbinden

Geben Sie jeder Verpackungsspezifikation, Charge oder jedem Mehrweg-Asset eine digitale Identität, verknüpft über GS1 Digital Link, QR, NFC oder RFID.

Nachweise sammeln

Übernehmen Sie Verpackungsspezifikationen, Lieferantenerklärungen und Prüfergebnisse und verknüpfen Sie sie mit den Produkten und Artikeln, die sie verwenden.

Abstract winding path marked by location pins and connected dots representing a progression or route.

Verfolgen und veröffentlichen

Erfassen Sie jede Rückgabe, jeden Reinigungszyklus und jede Änderung als Ereignis und stellen Sie jeder Zielgruppe die richtigen Informationen bereit.

Auswerten und berichten

Sehen Sie Compliance-Status, Mehrwegquoten und Verpackungsdaten je Markt, bereit für Audits, Erklärungen und die Herstellerverantwortung.

Die Technologie hinter der Plattform für Verpackungs-Compliance & Kreislaufwirtschaft

Diagram of interconnected nodes and lines with geometric shapes including circles, triangles, and squares on a black background.

Circular Asset Management

Verwalten Sie Mehrwegverpackungen als wertvolle digitale Assets. Unsere Engine identifiziert jede Einheit individuell via QR, NFC oder RFID und steuert den gesamten Lebenszyklus – von der Erstausgabe bis zum kontrollierten Recycling.

Digital Twin Foundation

Bilden Sie den „Zustands-Zwilling“ Ihrer Verpackung ab. Erfassen Sie nicht nur den Ort, sondern auch kritische Parameter wie Reinigungszyklen, Abnutzungsgrad und Reparaturhistorie – die perfekte Basis für den Digitalen Produktpass (DPP).

Digital illustration of two futuristic microchips with glowing circuit lines on a black background.
Digital illustration of multiple interconnected microchips on a black background representing data consolidation.

Interoperabilität und Event-Aggregation

Integrieren Sie Daten aus heterogenen Quellen: Erfassen Sie Scan-Events von Logistikpartnern, Reinigungsbetrieben und Rücknahmestationen über unsere API. Der zentrale Hub validiert diese Datenströme für eine nachprüfbare Produkthistorie.

Dynamische Rückführung & Interaktion

Nutzen Sie den Code auf der Verpackung als intelligente Schnittstelle. Steuern Sie dynamisch, welche Informationen der Kunde oder Logistikpartner sieht – von Rückgabeanweisungen über Pfandgutschriften bis hin zu regionalen Recycling-Guides.

3D digital network visualization with floating data screens and interconnected microchips on black background.
Glowing blue bar chart with six ascending bars and a connected line graph on a black background.

Circular Intelligence & Forecasting

Nutzen Sie prädiktive Analysen, um Rücklaufquoten vorherzusagen und Pool-Engpässe zu vermeiden. Identifizieren Sie Verlustquellen in Echtzeit und optimieren Sie die Umlaufgeschwindigkeit, um die Rentabilität Ihres Systems massiv zu steigern.

Häufig gestellte Fragen

1. Was ist die GoodsTag-Plattform für Verpackungs-Compliance & Kreislaufwirtschaft?

Eine Plattform, um Compliance-Daten zu Verpackungen zu verwalten, Verpackungen mit digitalen Informationen zu verbinden und die Kreislaufleistung zu messen. Sie hilft Marken, Erzeugern und Betreibern von Verpackungssystemen, Verpackungsinformationen zu bündeln, regulatorische Nachweise zu verwalten, digitale Informationen bereitzustellen und Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus zu verfolgen. Sie baut auf der GoodsTag Smart Products Platform und dem Circular Packaging Manager auf.

2. Was ist die PPWR und ab wann gilt sie?

Die Verpackungsverordnung (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026. Sie ersetzt die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und gilt für alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Weitere Anforderungen folgen schrittweise bis 2030 und darüber hinaus, mehrere davon abhängig von Durchführungs- und delegierten Rechtsakten, die die Kommission noch erlassen muss.

3. Verlangt die PPWR einen digitalen Produktpass für Verpackungen?

Nein. Die PPWR führt keinen digitalen Produktpass für Verpackungen ein. Sie verlangt aber in bestimmten Fällen Datenträger, etwa einen QR-Code oder einen anderen Datenträger auf Mehrwegverpackungen. Schreibt das Unionsrecht für das verpackte Produkt einen Datenträger vor, etwa einen digitalen Produktpass, muss ein einziger gemeinsamer Datenträger die Informationen zu Produkt und Verpackung bereitstellen, und beide müssen leicht voneinander unterscheidbar sein (Art. 12 Abs. 5).

4. Kann ein QR-Code das Etikett auf der Verpackung ersetzen?

In der Regel nicht. Die harmonisierten Etiketten müssen auf der Verpackung angebracht, aufgedruckt oder eingraviert sein. Nur wenn das nicht möglich ist, kommen sie auf die Umverpackung, und nur wenn auch das nicht möglich ist, darf ein elektronisch lesbarer Code verwendet werden. Ein QR-Code kann zusätzliche Informationen liefern, etwa zur Entsorgung der einzelnen Bestandteile. Elektronisch bereitgestellte Informationen nach Art. 12 dürfen nicht zusammen mit Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken angezeigt werden.

5. Wer ist für die PPWR-Konformität verantwortlich: Erzeuger, Hersteller oder Lieferant?

Die PPWR unterscheidet diese Rollen. Der Erzeuger stellt die Verpackung oder das verpackte Produkt her oder lässt sie herstellen und vermarktet sie unter eigenem Namen oder eigener Marke; er ist für die Konformität verantwortlich. Der Hersteller ist die Rolle in der erweiterten Herstellerverantwortung, verknüpft mit der ersten Bereitstellung von Verpackungen in einem Mitgliedstaat. Der Lieferant liefert Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger und muss ihm die Informationen geben, die er für den Nachweis der Konformität braucht. Ein Unternehmen kann mehrere Rollen haben.

6. Welche Unterlagen braucht ein Erzeuger?

Bevor er eine Verpackung in Verkehr bringt, führt der Erzeuger das Konformitätsbewertungsverfahren durch, erstellt die technische Dokumentation (Anhang VII) und eine EU-Konformitätserklärung (Art. 39). Beide müssen bei Einwegverpackungen 5 Jahre und bei Mehrwegverpackungen 10 Jahre aufbewahrt werden (Art. 15 Abs. 3). GoodsTag verwaltet die zugrunde liegenden Daten, Nachweise und Versionen; die Erklärung bleibt in der Verantwortung des Erzeugers.

7. Welche PPWR-Fristen sind jetzt am wichtigsten?

Seit dem 12. August 2026 gelten die Konformitätspflichten, die Grenzwerte für besorgniserregende Stoffe und die PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Ab dem 12. Februar 2028 muss der Leerraum in Verkaufsverpackungen minimiert sein. Die harmonisierten Etiketten folgen frühestens ab dem 12. August 2028, die Etiketten für Mehrwegverpackungen frühestens ab dem 12. Februar 2029 und ab 2030 die Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Minimierung und Wiederverwendung.

8. Welche Mehrwegziele gelten für Transportverpackungen?

Ab dem 1. Januar 2030 müssen Wirtschaftsakteure, die Transportverpackungen wie Paletten, Kisten und Boxen verwenden, sicherstellen, dass mindestens 40 % davon Mehrwegverpackungen in einem Wiederverwendungssystem sind, und sich bis 2040 um 70 % bemühen. Zwischen eigenen Standorten oder Partnerunternehmen und bei Lieferungen an andere Wirtschaftsakteure im selben Mitgliedstaat müssen Transportverpackungen Mehrwegverpackungen in einem Wiederverwendungssystem sein, mit Ausnahmen etwa für Kartonverpackungen und Gefahrgut (Art. 29).

9. Wie verfolgt GoodsTag Mehrwegverpackungen?

Jedes Mehrweg-Asset erhält eine eindeutige Identität und einen digitalen Zwilling, verbunden über QR, NFC oder RFID. Rückgaben, Reinigungszyklen, Prüfungen und Übergaben werden als Ereignisse von Logistikpartnern, Reinigungsbetrieben und Rücknahmestellen erfasst, über EPCIS-kompatible Schnittstellen. So erhalten Sie Rücklaufquoten, Umläufe, Verlustquoten und Kosten pro Umlauf sowie die Nachweise für die Mehrwegziele.

10. Wie geht die Plattform mit tausenden Artikeln um?

Sie verwalten die Verpackungsspezifikationen, nicht einen Datensatz pro Artikel. Ein Unternehmen mit 10.000 Artikeln und 500 Verpackungskonfigurationen verwaltet die 500 Spezifikationen, ihre Versionen und Bestandteile und verknüpft sie mit den Artikeln, die sie verwenden. Nachweise werden einmal erfasst und überall genutzt, wo die Verpackung eingesetzt wird.

11. Lässt sich die Plattform an ERP, PLM und Lieferantensysteme anbinden?

Ja. GoodsTag ist API-first und integriert sich in ERP-, PLM-, PIM- und Lieferantensysteme sowie in Logistik- und Rücknahmepartner. Der Datenaustausch unterstützt GS1-Standards wie GS1 Digital Link und EPCIS 2.0.

12. Für welche Unternehmen ist die Plattform gedacht?

Für Marken und Erzeuger mit umfangreichen Verpackungsportfolios in den Bereichen Konsumgüter, Kosmetik, Wasch- und Reinigungsmittel und Lebensmittel; für Verpackungshersteller, die ihren Kunden Konformitätsnachweise liefern; für Betreiber von Mehrweg-Poolsystemen; für Handel und E-Commerce; und für Industrieunternehmen, die Produkt- und Verpackungsinformationen gemeinsam verwalten.